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5.7.2004
Bildung
Die Kultusminister beharren auf der Rechtschreibreform

04. Juni 2004 Die Rechtschreibreform wird am 1. August 2005 an Schulen und Universitäten verbindlich in Kraft treten. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in Mainz dem vierten Bericht und den Ergänzungen der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung zugestimmt. Darin werden einige Varianten zu den Neuregelungen zugelassen, an der Rechtschreibreform als solcher wird jedoch nichts geändert.

Keine der neuen Schreibweisen werde falsch, alle Schülbücher in neuer Orthographie könnten weiter genutzt werden. Den Kultusministern gehe es vor allem um eine Versachlichung der Debatte, erläuterte die Präsidentin der KMK, die rheinland-pfälzische Kultusministerin Ahnen (SPD).

"Rat für deutsche Rechtschreibung"

Die Zwischenstaatliche Kommission und ihr Beirat sollen durch einen "Rat für deutsche Rechtschreibung" ersetzt werden. Er hat die Aufgabe, die Entwicklung des Schriftgebrauchs über einen längeren Zeitraum hinweg zu beobachten und der KMK zu berichten. "Die Zusammensetzung des ,Rates für deutsche Rechtschreibung' soll durch ein hohes Maß an Pluralität gekennzeichnet sein und damit eine große Akzeptanz bei allen Beteiligten erfahren", hieß es in Mainz. Kritiker sollen also beteiligt werden. Über die konkrete Zusammensetzung wollen die Kultusminister im Oktober beraten und im Dezember dieses Jahres beschließen. Vor der Mainzer Sitzung der KMK hatten Rechtswissenschaftler, Akademien, Schriftstellerverbände und Lehrer eine Rücknahme oder zumindest ein Moratorium für die Rechtschreibreform gefordert.

Außerdem haben die Kultusminister beschlossen, die Studien- und Prüfungsleistungen von besonders begabten Frühstudierenden anzuerkennen. Dadurch erhalten talentierte Schüler künftig überall in Deutschland die Möglichkeit, an Lehrveranstaltungen der Hochschulen teilzunehmen. Erworbene Studien- und Prüfungsleistungen werden bei einem späteren Studium nach Maßgabe der fachlichen Gleichwertigkeit an allen Hochschulen anerkannt. Die KMK empfiehlt den Ländern und Hochschulen, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen. Diese gibt es bisher nur in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz. In Hessen sollen sie schon in das neue Hochschulgesetz geschrieben werden, kündigte Kultusministerin Wolff (CDU) an. "Unser Anliegen ist, daß Bildungsabschnitte nicht als Bruch empfunden werden", sagte Ahnen im Blick auf Frühstudierende.

Neues Institut prüft Bildungsstandards länderübergreifend

Zum ersten Mal in ihrer Geschichte hat die KMK ein bundesweit tätiges, von den Ländern gemeinsam getragenes "Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen - Wissenschaftliche Einrichtung der Länder an der Humboldt-Universität zu Berlin" gegründet. Es soll die Bildungsstandards länderübergreifend überprüfen und weiterentwickeln, in wissenschaftlicher Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Verbesserung schulischer Bildung in Deutschland beitragen und den Anschluß an das internationale Leistungsniveau fördern.

Für die Länder soll ein "Aufgabenpool" zur Standardüberprüfung aufgebaut werden. Die regelmäßige Evaluation müsse zum schulischen Alltag werden. Schon bei der nächsten internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung (PIRLS/IGLU) im Jahr 2006 soll es wieder einen Ländervergleich geben.

"Bachelor of Education"

Für das Lehramtsstudium wollen die Kultusminister eigene Regelungen treffen, wobei die Gradbezeichnungen "Bachelor of Education" und "Master of Education" verwendet werden. Diese Hochschulabschlüsse sollen dann dieselben Berechtigungen verleihen wie die erste Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt, wobei laufbahnrechtliche Zuordnungen nach Landesrecht unberührt bleiben, heißt es ausdrücklich. Denn einige Länder wollen am Staatsexamen als Abschluß festhalten. Die für die Masterstudiengänge geltenden Profiltypen "stärker anwendungsorientiert" und "stärker forschungsorientiert" sollten bei den Masterstudiengängen für das Lehramt um ein "lehramtsorientiertes Profil" ergänzt werden, die sich aus der Kombination zweier Fachwissenschaften und Berufswissenschaften ergebe. Die staatliche Verantwortung für die inhaltlichen Anforderungen der Lehrerausbildung wollen die Kultusminister weiter durch staatliche Abschlußprüfungen oder gleichwertige Regelungen sichern. Vor einer Neufassung der Strukturvorgaben sollen Hochschulrektorenkonferenz und Berufsverbände beteiligt werden.

Pläne für die vorschulische Bildung

Gemeinsam mit der Jugendministerkonferenz hat die KMK beschlossen, beim Übergang vom Kindergarten zur Grundschule stärker zusammenzuarbeiten. Bei der Erarbeitung von Bildungsplänen für die vorschulische Bildung wollen die Länder mit kommunalen und freien Trägern zusammenarbeiten. Für alle Kindertagesstätten und Kindergärten solle es einen gemeinsamen Rahmen geben, der genügend Freiheit für individuelle Schwerpunkte lasse. Die ganztägige Förderung und Betreuung an Schulen solle entwickelt und ausgebaut werden, Kinder und Jugendliche mit Lernproblemen und sozialen Benachteiligungen zu unterstützen. Deshalb sollen Jugendhilfe und Schule stärker zusammenarbeiten. Es gehe darum, möglichst früh "Lust am Lernen" zu wecken, sagte Ahnen. Dazu müßten vor allem entwicklungsverzögerte Kinder stärker gefördert werden. Besonders wichtig seien eine gezielte Sprachförderung sowie gemeinsame Fortbildungen für Erzieher und Lehrer.

Im Rahmen der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und Masterstrukturen (Bologna-Prozeß) will die KMK Akkreditierungsverfahren beschleunigen. Der sogenannte Akkreditierungsrat solle als Stiftung des öffentlichen Rechts auf eine gesicherte Grundlage gestellt werden.


Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5.6.2004; per Mail geschickt bekommen...

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