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9.7.2004
POL-AC: Kleine Beamtenkunde / Aachen - 09.07.2004 - 14:34 Uhr, Polizei Aachen Pressemappe [Pressemappe]

Aachen (ots) - "Ich habe die Dienstanweisung, Alkoholverbot während der Dienstzeit und im Dienstgebäude - vollinhaltlich - zur Kenntnis genommen." So der Wortlaut der zahlreichen Anweisungen, die Beamte im Laufe des Jahres regelmäßig unterschreiben müssen. Zum Glück kommt hier die Rechtschreibreform zum Tragen. In der alten, landläufigen Schreibweise hätte die Belegschaft die Anweisung voll und inhaltlich zur Kenntnis nehmen müssen. So unterschrieben sie absolut nüchtern, wie das Landesbeamtengesetz es vorsieht. --Paul Kemen--


Quelle: ots-Originaltext: Polizei Aachen, Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=574783&firmaid=11559&keygroup=; per Mail geschickt bekommen...

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